Kennleuchte und Warnblitze

Ausrüstung: Rundumkennleuchte

Hänsch Effekta Magnet RKL

Eine Rundumkennleuchte ist meiner Meinung nach wesentlicher Bestandteil der (eigenen) Absicherung - besonders bei kurzfristigen Arbeiten am Pannenfahrzeug oder während man nach einem Unfall Fahrzeugteile aus dem Umfeld des fließenden Verkehrs sammelt. RKLs sind in der Regel in Einzel-, Doppelblitz- oder Drehspiegel-Technik erhältlich. Ein sehr großer Vorteil der RKL ist in meinen Augen, dass sie bereits warnen kann, wenn das Warndreieck noch nicht auf der Straße steht (nämlich direkt nach dem Anhalten; eine Magnet-RKL ist schnell aufgesetzt) - somit gibt es auch einen echten Sicherheitsgewinn für diejenige Person, die das Dreieck aufstellt.
Allerdings sollte man auch nicht vergessen, dass es sich bei einer gelben Rundumleuchte um ein starkes Warnsignal handelt, dessen Bedeutung nicht verwässert werden darf (und dessen Missbrauch eine Ordnungswidrigkeit darstellt!); ihr Einsatz ist bei einem Unfall mit Blechschaden in einer Tempo-30-Zone oder einer sonstigen geringen Gefährdung sicherlich nur bedingt angebracht (wenn auch erlaubt). Ob man die RKL längerfristig benötigt, wenn ein Fahrer kund tut, er würde auf dem Seitenstreifen auf den Abschleppwagen warten, ist ein Streitfall (meiner Meinung nach reicht da das Warndreieck, evtl. mit einer Warnleuchte, vollkommen aus, da sich Personen in Sicherheit hinter der Leitplanke befinden sollten und das Fahrzeug keine größere Behinderung des fließenden Verkehrs darstellt). Ein Beispiel für die sinnvolle Anwendung wäre aber, wenn ein Pannenfahrzeug auf der rechten Spur einer zweispurigen Bundesstraße ohne Standstreifen abgesichert werden soll, weil die Gefährdung hier wesentlich größer ist und die Leuchte einen hohen Beitrag zur Absicherung leistet. Bei kurzzeitigem Arbeiten auf der linken Seite eines Fahrzeugs auf dem Seitenstreifen (Betanken aus dem Reservekanister z.B.) ist auch nichts gegen den Einsatz der RKL einzuwenden (im Gegenteil...). Dass bei Absicherung eines auf der linken Spur befindlichen Pannen- oder Unfallfahrzeugs die RKL selbstverständlich sein sollte, braucht eigentlich nicht weiter erwähnt zu werden... ;).
Es gibt auch das RWS (40/42) von Hänsch (bestehend aus zwei nach hinten wirkenden, fest eingebauten Doppelblitzleuchten), das durchaus eine gute Alternative zur RKL darstellt, ebenfalls als zusätzliche Warnleuchte im Stand zugelassen und auf mehreren Fotos zu sehen ist.

Ausrüstung: Blitz-Warnleuchte

Warnblitz

Eine sehr wirkungsvolle Art der Vorwarnung mit gelbem Licht sind frei positionierbare, ein- oder zweiseitig abstrahlende Blitzleuchten (fahrzeugunabhängig). Diese Geräte senden ein- bis zweimal pro Sekunde einen hellen Lichtblitz aus und können so eine effiziente Warnung auch bei schlechter Sicht ermöglichen. Nachts wirken sie bei direktem Blick recht hell, dafür können sie aber auch am Tag erkannt werden.
Der Nachteil der Blitzleuchten ist neben dem relativ hohen Preis auch, dass das menschliche Auge zwar den Blitz wahrnimmt, dann aber kein fixierbarer (Licht-)Punkt besteht, weswegen solche Leuchten generell nur mit anderen Warneinrichtungen (z.B. dem Warndreieck) kombiniert werden sollten, damit der Blick durch den Blitz angelockt auf dem Warndreieck landen kann und man die Warnung auch als eine solche versteht. Es gibt auch Blitze mit Hintergrundbeleuchtung, die in der Dunkelheit einen schnellen Blickfang ermöglichen (sie dennoch mit oder neben dem Warndreieck einzusetzen, ist aber in jedem Fall eine gute Idee).

Ausrüstung: Recht

Denkt man über die Anschaffung (und damit den Einsatz) einer RKL nach, sollte man unbedingt darauf achten, dass diese Leuchte eine (in Deutschland anerkannte) Zulassung besitzt - normalerweise wird das bei aktuellen Leuchten eine E-Kennzeichnung sein. Will man sich ganz sicher sein, keine Probleme beim (gerechtfertigten - auch der Missbrauch zugelassener Leuchten stellt eine Ordnungwidrigkeit dar!) Einsatz einer solchen RKL in öffentlichen Verkehrsräumen zu bekommen, sollte man auf den Hinweis "Zugelassen als zusätzliche Warnleuchte im Stand" achten (es gibt so weit ich weiß nur Modelle der Firmengruppe Hänsch, die derart zugelassen sind).
Der Erfahrung nach wird der umsichtige Einsatz dieser Leuchten sehr positiv gesehen, so dass man auch mit einer nicht zugelassenen Leuchte vermutlich nicht schwerwiegend belangt wird; aus Sicht der eigenen Sicherheit, der Wirkung auf andere Verkehrsteilnehmer sowie der Stand- und Kurzschlussfestigkeit der Leuchte hat der billige Schrott aus Übersee allerdings auf der Straße nicht viel (außerdem den Halt) verloren.
Auch für die Warnblitzleuchten (oder wie man die auch immer nennen mag - Verkehrswarngerät ist auch gebräuchlich) gilt die Geschichte mit der Zulassung: Die hier gezeigte Hella-Leuchte (vgl. Horizont EuroBlitz) besitzt eine solche (~~ K xxxxx). Obwohl wie schon erwähnt idR. keine Probleme in Sachen Zulassung zu erwarten sind, sollte man generell bei allen Leuchten, die im öffentlichen Straßenverkehr eingesetzt werden sollen, auf "K-Nummer und Wellenlinie" achten, weil es sich dann quasi um "für ordentlich befundene" Leuchten handelt.
Abschließend noch eine Anmerkung für all jene, die blaues Licht ganz toll finden: Der Einsatz einer blauen RKL (oder anderer Blauleuchten) am privaten KFZ ist in keinem Fall sinnvoll und wird mit ziemlicher Sicherheit mit einer Verwarnung, vielleicht sogar mit dem Einzug des Blaulichts geahndet.

© mdiedrich.de - http://mdiedrich.de/?article=25 - 29.07.2005