Minimale Absicherung

Mindestens... Warnblinklicht und Dreieck

Der Gesetzgeber hat als minimale Absicherung das sofortige Einschalten des Warnblinklichts sowie das Aufstellen des Warndreiecks in ausreichender Entfernung gefordert - bei Dunkelheit auch die Beleuchtung eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit dem eigenen Standlicht. Einmal davon abgesehen, dass das tatsächlich nur eine minimale Sicherung bedeutet (die allerdings eigentlich ausreichen sollte!), muss bei der Aufstellung des Warndreiecks daran gedacht werden, dass es einen gewissen Abstand zum Fahrzeug benötigt, um wirksam warnen zu können. Dazu ein Rechenbeispiel und praktische Erwägungen:

Abstand des Dreiecks nach hinten

Ein Fahrzeug auf einer Landstraße fährt mit durchschnittlich 100 km/h (die meisten auf vielen Strecken eher mehr...). Das heißt, es legt pro Sekunde rund 33 Meter zurück (die gefahrene Geschwindigkeit geteilt durch drei ergibt ungefähr die Geschwindigkeit pro Sekunde - Fahrschulregel). Bei der Aufstellung im Abstand von 150 Metern (wie oft auf den Warndreieck-Verpackungen angegeben) ergibt sich also eine Vorwarnzeit von rund fünf Sekunden.
Denkt man das Beispiel weiter, ergibt sich für Autobahnen und unbegrenzte Strecken auf Schnellsraßen etc. ein Abstand von rund 200 Metern, da hier mit deutlich höheren Geschwindigkeiten gerechnet werden muss. Bei unübersichtlichen Stellen (Kurven, Kuppen, ...) können ein paar Meter mehr oder die Absicherung vor einer Kurve oder Kuppe wichtig sein - allerdings darf man auch nicht über das Ziel hinausschießen, denn sonst können nachfolgende Fahrzeugführer denken, das Warndreieck wäre vergessen worden. Eine Warnung mehr als 250 Meter vor der Gefahrenstelle ist im Normalfall nicht notwendig - Ausnahmen kann es dennoch sicherlich z.B. bei größeren Schadensfällen geben.

Die Tabelle stellt die gefahrene Geschwindigkeit (Tachometer, nach Fahrschulregel, physikalisch) sowie die entsprechenden Abstände zum Warndreick dar:

v (km/h) v (FS m/s) v (Phys. m/s) d (m, 5s)
60 20 16,67 100
80 30 22,22 150
100 33 27,78 150
120 40 33,33 200
130 40 36,11 200
160 50 44,44 250

Dreieck aufstellen

Beim Aufstellen des Warndreiecks ist es wichtig, dass dieses aufgeklappt und dem Verkehr entgegenweisend getragen wird, damit es schon beim Aufstellen wirken kann. Ist die Unfall- oder Pannenstelle vom ersten Warndreieck aus nicht zu sehen, kann (und sollte) das Signal kurz vorher wiederholt werden. Ist eine Spur nicht mehr befahrbar, sollte ein Warndreieck 50 bis 75 Meter hinter dem letzten Fahrzeug mitten auf der Spur aufgestellt werden, um Auffahrunfälle zu vermeiden (getreu dem Motto: Wenn schon das Warndreieck scheppert, bremst der Fahrer vielleicht doch noch vor dem größeren Knall). Es bietet sich also durchaus an, zwei Dreiecke mitzuführen.

Daran denken

Ein wesentlicher Punkt in Zusammenhang mit der minimalen Sicherung ist der, dass besonders ein freiwilliger Helfer in die Pflicht genommen wird, zur Absicherung der Unfall- oder Pannenstelle beizutragen. Kommt es ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen zu einem Folgeunfall, kann es zu Einbußen beim Versicherungsschutz bzw. zur Anrechnung einer Teilschuld kommen!

© mdiedrich.de - http://mdiedrich.de/index.php?article=23 - 29.07.2005